Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Die maximale BEG-Förderung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer perfekten Antrags-Chronologie und strategischen Planung.

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist kein reiner Bonus, sondern ein 15-jähriges strategisches Instrument, das tausende Euro Zusatzförderung freischaltet.
  • Die strikte Einhaltung der Reihenfolge „Antrag > Zuwendungsbescheid > Vertragsunterschrift“ ist die unumstößliche Grundregel, deren Missachtung zum sofortigen Förderverlust führt.

Empfehlung: Planen Sie Ihre Sanierung wie ein Profi: Erst die Strategie (iSFP), dann der Antrag, dann der Vertrag. Niemals andersherum, um keinen Cent zu verschenken.

Der Dschungel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) scheint dichter denn je. Mit Zuschüssen von 15 %, 20 % oder gar bis zu 70 % für einen Heizungstausch verliert man schnell den Überblick. Viele sanierungswillige Hausbesitzer fühlen sich von den komplexen Regeln, Fristen und Kombinationsmöglichkeiten überfordert und haben Angst, entscheidende Fehler zu machen, die sie bares Geld kosten. Oft wird geraten, einfach „alle Boni mitzunehmen“, doch dieser Ansatz ist zu kurz gedacht und führt oft nicht zur maximalen Ausbeute.

Die Wahrheit ist: Die optimale Nutzung der Fördermittel ist kein Glücksspiel, sondern eine strategische Disziplin. Sie beruht auf einem tiefen Verständnis der bürokratischen Logik, einer präzisen Antrags-Chronologie und der Kenntnis entscheidender „Bürokratie-Hebel“, die den Unterschied zwischen einer guten und einer exzellenten Förderung ausmachen. Es geht nicht nur darum, was gefördert wird, sondern vor allem darum, wie und in welcher Reihenfolge Sie die Weichen stellen.

Dieser Leitfaden ist Ihr Insider-Wissen eines Energie-Effizienz-Experten. Wir werden die häufigsten und teuersten Fehler aufdecken und Ihnen die exakte Strategie an die Hand geben. Anstatt nur an der Oberfläche der Prozentsätze zu kratzen, tauchen wir tief in die Mechanismen ein. Sie werden lernen, warum ein einfaches Papier Sie tausende Euro reicher machen kann und wieso die Beauftragung des Handwerkers zum falschen Zeitpunkt den gesamten Antrag zunichtemacht. Ziel ist es, Sie vom passiven Antragsteller zum strategischen Leiter Ihres Sanierungsprojekts zu machen.

Um Ihnen eine klare Struktur für Ihre Förderstrategie zu geben, gliedert sich dieser Artikel in logische Schritte. Der folgende Überblick zeigt Ihnen den Weg durch den Förderdschungel, von den fundamentalen Regeln bis hin zu den fortgeschrittenen Kniffen für die maximale Ausschöpfung der Zuschüsse.

Warum gehen Sie leer aus, wenn Sie den Liefervertrag vor dem Zuwendungsbescheid unterschreiben?

Dies ist die Kardinalregel der gesamten Bundesförderung und der mit Abstand häufigste Grund für abgelehnte Anträge: der vorzeitige Maßnahmenbeginn. Die Förderlogik des Staates ist einfach: Es wird nur gefördert, was ohne die Förderung möglicherweise nicht stattgefunden hätte. Wenn Sie bereits einen rechtlich bindenden Vertrag mit einem Handwerker oder Lieferanten unterschrieben haben, signalisieren Sie dem Fördergeber (KfW oder BAFA), dass Ihre Entscheidung bereits gefallen ist – mit oder ohne Zuschuss. Das Ergebnis: Der Förderanspruch erlischt sofort und unwiderruflich.

Als Maßnahmenbeginn zählt jede Form von Liefer- oder Leistungsvertrag. Dazu gehören die verbindliche Bestellung einer neuen Heizung, der Auftrag zur Dämmung der Fassade oder die Beauftragung eines Fensterbauers. Selbst eine mündliche Zusage kann im Streitfall als Vertragsabschluss gewertet werden. Unverbindliche Angebote einzuholen oder Planungsleistungen durch einen Energie-Effizienz-Experten zu beauftragen, ist hingegen explizit erlaubt und notwendig.

Für Anträge, die bis zum 31. August 2024 gestellt werden, gibt es eine Übergangsregelung. Hier können Sie auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, und müssen nicht auf den Bescheid warten. Die Zusage ist aber nicht garantiert. Eine wichtige Frist für diese Übergangsregelung ist der 30. November 2024, bis zu dem der Antrag nachgereicht werden muss, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, gilt: Erst auf den schriftlichen Zuwendungsbescheid warten, dann den Vertrag unterschreiben. Alles andere ist ein finanzielles Glücksspiel.

Warum lehnt die BAFA Ihren Antrag ab, wenn Sie den Handwerker zu früh beauftragen?

Die Ablehnung eines Antrags durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wegen eines zu früh beauftragten Handwerkers ist keine Schikane, sondern die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Fördergelder sind ein Anreiz, kein nachträgliches Geschenk. Die Beauftragung signalisiert, dass der finanzielle Anreiz nicht mehr nötig war, um die Investitionsentscheidung auszulösen. Diesen „Mitnahmeeffekt“ wollen die Förderinstitutionen unter allen Umständen vermeiden.

Doch was, wenn der Handwerker Druck macht oder ein günstiges Angebot nur für kurze Zeit gilt? Die Lösung ist ein entscheidender „Bürokratie-Hebel“: der Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Sie können einen Vertrag unterschreiben, der explizit eine Klausel enthält, die seine Gültigkeit von der Bewilligung der Fördermittel abhängig macht. Wird die Förderung nicht bewilligt, kommt der Vertrag nicht zustande oder wird aufgelöst. Wie die KfW in ihrem offiziellen Merkblatt betont:

Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine Ausstiegsklausel enthalten, für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird.

– KfW-Bank, Merkblatt zur Heizungsförderung

Ein solcher Vertrag wird von der BAFA und KfW nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet. Dies gibt Ihnen als Bauherr Planungssicherheit und ermöglicht es Ihnen, günstige Konditionen zu sichern, ohne den Förderanspruch zu riskieren. Es ist ein kleines, aber entscheidendes Detail, das Ihre Verhandlungsposition stärkt und Sie vor dem häufigsten K.o.-Kriterium im Förderprozess schützt. Sprechen Sie Ihren Handwerker aktiv auf diese Möglichkeit an – ein seriöser Betrieb wird diese Klausel problemlos akzeptieren.

Wie holen Sie mit einem Papier für 400 € tausende Euro zusätzliche Förderung raus?

Das wohl mächtigste und zugleich am meisten unterschätzte Instrument im gesamten Förderkontext ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Viele sehen ihn nur als Mittel, um einmalig 5 % zusätzlichen Förderbonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zu erhalten. Doch das ist, als würde man einen Formel-1-Wagen nur zum Brötchenholen benutzen. Der iSFP ist Ihre persönliche, 15 Jahre gültige Förderstrategie, die Ihnen über einen langen Zeitraum immer wieder die Tür zu Boni öffnet.

Die Erstellung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten kostet für ein Einfamilienhaus oft nur einen Eigenanteil von wenigen hundert Euro, da der Staat die Erstellung bereits bezuschusst. Dieser geringen Investition steht ein gewaltiger Hebel gegenüber.

Studie: Der iSFP als 15-jähriges Förderinstrument

Der iSFP gilt 15 Jahre lang und ermöglicht den 5%-Bonus für jede einzelne Maßnahme in diesem Zeitraum. Bei einem 30.000 Euro Projekt bedeutet dies 1.500 Euro Zusatzförderung pro Maßnahme. Ein Hausbesitzer, der über 15 Jahre verteilt Dämmung (30.000€), Fenster (20.000€) und Heizungsoptimierung (10.000€) durchführt, erhält insgesamt 3.000 Euro zusätzliche Förderung durch den einmalig erstellten iSFP.

Der iSFP zwingt Sie zu nichts. Er ist ein Fahrplan mit Empfehlungen, keine Verpflichtung. Aber sobald er existiert, können Sie bei jeder förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle, an Fenstern oder an der Anlagentechnik (außer Heizungstausch) den 5%-Bonus aktivieren. Er verwandelt eine Reihe von unzusammenhängenden Einzelmaßnahmen in eine kohärente, langfristige und hochsubventionierte Sanierungsstrategie. Wer ohne iSFP saniert, lässt planbar Geld auf der Straße liegen.

Visualisierung der langfristigen Förderstrategie durch den iSFP über 15 Jahre

Die Visualisierung zeigt eindrücklich, wie der iSFP nicht als einmaliger Sprint, sondern als Marathon-Begleiter fungiert. Jede Etappe Ihrer Haussanierung wird durch diesen anfänglichen, kleinen Schritt finanziell optimiert. Es ist die intelligenteste Investition, die Sie tätigen können, bevor Sie auch nur einen Handwerker anrufen.

Wie sichern Sie sich 5 % Extra-Förderung durch einen simplen Papierplan?

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der Schlüssel zu den besagten 5 % Extra-Förderung, dem sogenannten iSFP-Bonus. Dieser Bonus wird für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, neue Fenster, Türen) und an der Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlagen) gewährt, wenn diese als Teil eines zuvor erstellten iSFP umgesetzt werden. Die förderfähigen Kosten für diese Maßnahmen steigen dadurch von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, was den finanziellen Spielraum enorm erweitert.

Der Prozess zur Erlangung dieses wertvollen Dokuments ist standardisiert und transparent. Er stellt sicher, dass Sie nicht nur einen Plan erhalten, sondern eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Analyse. Das Beste daran: Die Erstellung des iSFP selbst wird vom Staat über die BAFA gefördert. So zeigt eine Analyse, dass die staatliche Unterstützung bereits bei der Planung greift, indem bis zu 80 % der Beratungskosten (maximal 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser) übernommen werden.

Der Weg zum fertigen iSFP und dem damit verbundenen Bonus ist klar strukturiert. Er beginnt immer mit der Kontaktaufnahme zu einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten und folgt einem bewährten Ablauf, der sicherstellt, dass der Plan exakt den Anforderungen der Fördergeber entspricht und Ihnen den maximalen Nutzen bringt.

Ihr Plan zum Plan: Der iSFP-Prozess in 5 Phasen

  1. Phase 1: Unverbindliches Erstgespräch: Klären Sie mit einem Energieberater Ihre Ziele, Wünsche und den groben Rahmen der Sanierung.
  2. Phase 2: Datenaufnahme vor Ort: Der Experte führt eine detaillierte Analyse Ihres Gebäudes durch, prüft die Bausubstanz, die Heizungsanlage und den Energieverbrauch.
  3. Phase 3: Analyse und Erstellung des Sanierungsfahrplans: Der Berater entwickelt auf Basis der Daten verschiedene Maßnahmenpakete, berechnet deren Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung.
  4. Phase 4: Gemeinsame Besprechung der Maßnahmenpakete: Sie besprechen den Entwurf des iSFP, stellen Fragen und legen gemeinsam die für Sie passende Sanierungsstrategie fest.
  5. Phase 5: Übergabe des finalen iSFP-Dokuments: Sie erhalten den fertigen Sanierungsfahrplan, den Sie als Grundlage für Ihre BAFA- und KfW-Anträge verwenden können, um den 5%-Bonus zu aktivieren.

Wann bekommen Sie den „Speed-Bonus“ für den schnellen Heizungstausch?

Der „Klimageschwindigkeits-Bonus“ ist ein starker Anreiz für selbstnutzende Eigentümer, den Austausch ihrer alten, fossilen Heizung nicht auf die lange Bank zu schieben. Er belohnt schnelles Handeln mit einem zusätzlichen Zuschuss von 20 % der Investitionskosten. Doch dieser Bonus ist an strenge Bedingungen und ein klares Zeitfenster geknüpft. Es ist entscheidend, die genauen Voraussetzungen zu kennen, um diesen erheblichen Zuschuss nicht zu verpassen.

Der Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Heizungen gewährt, die auf fossilen Brennstoffen basieren. Dazu zählen:

  • Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (unabhängig vom Alter)
  • Gas- oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind

Wichtig ist, dass die Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sein muss. Eine bereits defekte Heizung qualifiziert sich nicht für den Bonus. Zudem gilt der Bonus ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter gehen an dieser Stelle leer aus. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird der Bonus nur für die selbstgenutzte Wohneinheit angerechnet.

Darstellung des Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch alter Heizungsanlagen

Das entscheidende Merkmal dieses Bonus ist sein degressiver Charakter. Der volle Satz von 20 % ist nicht ewig verfügbar. Wie Analysen zeigen, belohnt der abnehmende Bonus schnelles Handeln. Ab 2029 wird der Zuschuss schrittweise reduziert. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine alte Öl- oder Gasheizung zu ersetzen, sollte das Zeitfenster bis Ende 2028 fest im Blick haben, um die maximale Förderung zu sichern. Jedes Jahr des Zögerns kann ab 2029 bares Geld kosten.

Wer ist berechtigt für den zinsverbilligten Kredit bis 120.000 € Haushaltseinkommen?

Neben den direkten Zuschüssen gibt es eine weitere wichtige Säule der Heizungsförderung: den zinsverbilligten Ergänzungskredit der KfW (Programme 358/359). Dieses Instrument richtet sich an selbstnutzende Eigentümer und soll die Finanzierung der verbleibenden Kosten nach Abzug der Zuschüsse erleichtern. Die Berechtigung ist an eine Einkommensgrenze geknüpft: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen gibt es eine weitere, sehr attraktive Komponente: den Einkommens-Bonus. Hier wird der normale Heizungszuschuss um weitere 30 Prozentpunkte erhöht. Die Bedingung hierfür ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energiewende auch für einkommensschwächere Haushalte finanzierbar bleibt, wie Daten belegen, wonach besonders einkommensschwache Haushalte unterstützt werden sollen.

Der Prozess, um an den Kredit zu gelangen, ist zweistufig und erfordert eine genaue Kenntnis der Abläufe. Man beantragt nicht direkt den Kredit bei der KfW. Der Weg führt immer zuerst über den Zuschussantrag.

Praxisfall: Der Weg vom Zuschuss zum Ergänzungskredit

Ein Hausbesitzer mit 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen beantragt zunächst die Heizungsförderung bei der KfW (30% Grundförderung + 30% Einkommensbonus + 20% Klimabonus = 70% Förderung). Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids für den Zuschuss geht er mit diesem Dokument zu seiner Hausbank. Erst dann kann er bei der Bank den KfW-Ergänzungskredit 358/359 über die restlichen 30% der Investitionssumme beantragen. Die Hausbank leitet den Antrag an die KfW weiter. Diese Kombination sichert eine 100-prozentige Finanzierung bei maximaler Förderquote und günstigen Zinsen.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die richtige Reihenfolge ist. Der positive Zuschussbescheid der KfW ist quasi die Eintrittskarte für den zinsverbilligten Kredit. Ohne diesen Bescheid kann kein Kreditantrag bei der Hausbank gestellt werden. Es ist ein perfekt aufeinander abgestimmtes System, das aber nur funktioniert, wenn man die Spielregeln kennt.

Materialkosten bei Eigenleistung: Was zahlt die BAFA, wenn Sie selbst dämmen?

Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung ist eine beliebte Methode, um Kosten zu sparen. Die gute Nachricht ist: Die Bundesförderung schließt Eigenleistungen nicht grundsätzlich aus. Insbesondere die Materialkosten sind förderfähig, wenn Sie Arbeiten wie das Dämmen von Wänden, Decken oder dem Dach selbst in die Hand nehmen. Dies ist eine enorme finanzielle Erleichterung für handwerklich geschickte Hausbesitzer. Doch auch hier gibt es klare Spielregeln, deren Einhaltung für die Bewilligung entscheidend ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine penible Dokumentations-Disziplin. Die BAFA fördert nur die nachgewiesenen Materialkosten. Das bedeutet, Sie müssen alle Rechnungen für die gekauften Dämmstoffe, Folien, Schrauben und sonstigen Materialien sorgfältig sammeln. Die Rechnungen müssen auf Ihre Adresse ausgestellt sein und die Materialien exakt benennen. Eine pauschale Quittung aus dem Baumarkt reicht nicht aus. Die förderfähigen Kosten umfassen ausschließlich das Material; Ihre eigene Arbeitszeit wird nicht vergütet.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die fachgerechte Ausführung. Die BAFA verlangt, dass die Maßnahme den technischen Mindestanforderungen entspricht. Ein Energie-Effizienz-Experte muss Ihnen bestätigen, dass die von Ihnen geplanten und verwendeten Materialien diesen Anforderungen genügen und dass die Ausführung fachgerecht erfolgt. Dies geschieht in der Regel durch eine Baubegleitung. Diese Bestätigung ist Ihr Nachweis gegenüber dem Fördergeber. Eine unsachgemäß angebrachte Dämmung, die später zu Schimmel führt, ist nicht nur nicht förderfähig, sondern schadet Ihrem Gebäude. Es gibt zudem ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto, das erreicht werden muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chronologie ist alles: Die unumstößliche Reihenfolge lautet: Antrag stellen, auf den schriftlichen Zuwendungsbescheid warten und ERST DANN Verträge unterschreiben. Jede Abweichung führt zum Verlust des Förderanspruchs.
  • Der iSFP ist Ihr Masterplan: Betrachten Sie den Individuellen Sanierungsfahrplan nicht als einmaligen Bonus-Trick, sondern als 15 Jahre gültiges, strategisches Werkzeug, das Ihnen bei mehreren Maßnahmen Tausende Euro zusätzlich sichert.
  • Boni haben strenge Regeln: Ob Klimageschwindigkeits-Bonus oder Einkommens-Bonus – jeder zusätzliche Zuschuss ist an klare, nicht verhandelbare Bedingungen (z. B. Gebäudenutzung, Einkommensgrenzen, Fristen) geknüpft.

Welche Sanierungsmaßnahmen steigern den Wert Ihrer Bestagsimmobilie am effektivsten?

Die effektivste Sanierungsmaßnahme ist immer die, die den Energieverbrauch am stärksten senkt und gleichzeitig den Wohnkomfort und den Immobilienwert erhöht. Traditionell stehen hier der Austausch der Heizung und die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke) an erster Stelle. Eine moderne Heizung wie eine Wärmepumpe, kombiniert mit einer gut gedämmten Hülle, kann den Energiebedarf eines Altbaus drastisch reduzieren.

Interessanterweise zeigt der aktuelle Markt eine gewisse Verunsicherung. Der Absatz von Wärmepumpen ist im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen. Dies liegt oft an Unsicherheiten bezüglich der Kosten und der Eignung für Bestandsgebäude. Doch gerade hier greift eine kluge Förderstrategie: Mit einer Grundförderung von 30 %, die durch Boni auf bis zu 70 % ansteigen kann, wird die Investition in eine Wärmepumpe für viele Hausbesitzer erst wirtschaftlich darstellbar. Der Wert einer Immobilie mit zukunftsfähiger, günstiger Heiztechnik steigt damit überproportional.

Doch die „effektivste“ Maßnahme lässt sich nicht pauschal benennen. Sie hängt vom individuellen Zustand des Gebäudes ab. Hat ein Haus bereits neue Fenster, aber eine alte Heizung, ist der Hebel beim Heizungstausch am größten. Ist die Heizung neu, aber die Wärme entweicht durch ein ungedämmtes Dach, muss dort angesetzt werden. Genau hier zeigt sich erneut der Wert des iSFP, der genau diese Schwachstellen analysiert und die Maßnahmen nach ihrer Wirksamkeit priorisiert.

Die folgende Übersicht zeigt die maximalen Fördersätze und verdeutlicht, wo der Staat die größten Anreize setzt. Wie eine detaillierte Analyse der Fördermittel zeigt, liegt der Fokus klar auf dem Heizungstausch, aber auch Maßnahmen an der Hülle werden attraktiv bezuschusst, insbesondere in Kombination mit einem iSFP.

Maximale Fördersätze für verschiedene Sanierungsmaßnahmen 2024
Maßnahme Grundförderung Mit Boni Max. Fördersumme
Heizungstausch (selbstnutzend) 30% bis 70% 21.000€
Dämmung Gebäudehülle 15% 20% (mit iSFP) 12.000€
Fensteraustausch 15% 20% (mit iSFP) 12.000€
Heizungsoptimierung 15% 20% (mit iSFP) 12.000€

Letztendlich ist die effektivste Maßnahme die, die perfekt zu Ihrem Haus passt und durch eine intelligente Kombination von Zuschüssen maximal gefördert wird. Der Wertgewinn liegt nicht nur in der einzelnen technischen Verbesserung, sondern in der strategischen Ausschöpfung des gesamten Fördersystems.

Bewaffnet mit diesem Wissen sind Sie nicht länger nur Antragsteller, sondern der strategische Leiter Ihres Sanierungsprojekts. Beginnen Sie jetzt mit dem ersten Schritt: der Suche nach einem qualifizierten Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe, um Ihre persönliche Förderstrategie zu entwickeln und das volle Potenzial Ihres Zuhauses zu entfesseln.

Fragen fréquentes sur die BEG-Förderstrategie

Was gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Jeder rechtsverbindliche Liefer- oder Leistungsvertrag, der ohne eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vor dem Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids abgeschlossen wird, gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Welche Leistungen darf ich vor dem Antrag beauftragen?

Planungs- und Beratungsleistungen sind explizit vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausgenommen. Sie können und sollten also einen Energie-Effizienz-Experten oder Architekten bereits vor der Antragstellung beauftragen, um den Antrag vorzubereiten.

Kann ich nach einer Ablehnung erneut einen Antrag stellen?

Ja, aber in der Regel nur für eine andere, neue Maßnahme. Wurde der Antrag wegen eines Formfehlers (z.B. vorzeitiger Maßnahmenbeginn) abgelehnt, ist ein Widerspruch oft aussichtslos. Sie können den Prozess jedoch für ein anderes Sanierungsvorhaben neu starten.

Geschrieben von Sabine Müller-Kröger, Architektin und zertifizierte Energieberaterin (DENA) mit Schwerpunkt auf energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden. Expertin für Bauphysik, Dämmstoffe und staatliche Förderprogramme (BAFA/KfW).