
Der Schlüssel zur eigenen Wallbox liegt nicht im Pochen auf Ihr Recht, sondern in der Vorlage eines überzeugenden Gesamtkonzepts, das allen nützt.
- Statt einer Einzellösung sollten Sie eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur für das ganze Haus vorschlagen, die technische Probleme von vornherein vermeidet.
- Präsentieren Sie transparente und faire Modelle zur Kostenverteilung, um die häufigste Sorge der Miteigentümer aktiv zu entkräften.
Empfehlung: Bereiten Sie einen fertigen Grundsatzbeschluss als Entscheidungsvorlage vor. Das wandelt Ihren Antrag von einer Forderung in ein konstruktives Angebot, dem die Gemeinschaft leicht zustimmen kann.
Der Briefkasten ist leer, die nächste Eigentümerversammlung noch fern, aber die Entscheidung für das E-Auto ist gefallen. Nur wohin mit dem Ladestrom? Als Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung. Sie sind nicht allein auf Ihrem Grundstück, sondern müssen Nachbarn, Verwalter und die technische Infrastruktur eines ganzen Hauses berücksichtigen. Viele denken, der Kampf um die eigene Wallbox sei ein rein juristischer. Man hat doch seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) einen Anspruch darauf!
Das ist zwar die rechtliche Grundlage, aber in der Praxis nur die halbe Miete. Widerstand in der Eigentümergemeinschaft (WEG) entsteht selten aus reiner Boshaftigkeit, sondern meist aus handfesten Sorgen: Wer bezahlt die Installation und eine eventuell nötige Verstärkung des Hausanschlusses? Was passiert, wenn die Sicherungen fliegen, weil zu viele gleichzeitig laden? Entsteht ein unschöner „Flickenteppich“ aus Kabeln und verschiedenen Geräten in der Tiefgarage? Diese Bedenken einfach mit dem Verweis auf Ihr Recht vom Tisch zu wischen, führt oft zu verhärteten Fronten und jahrelangen Hängepartien.
Doch was, wenn der entscheidende Hebel nicht die juristische Konfrontation, sondern die strategische Vorbereitung ist? Wenn es nicht darum geht, einen Anspruch durchzudrücken, sondern darum, eine so gute, durchdachte und faire Lösung vorzuschlagen, dass die Gemeinschaft sie gar nicht ablehnen will? Dieser Artikel ist Ihr Leitfaden für genau diesen strategischen Ansatz. Als Ihr „virtueller Mediator“ zeige ich Ihnen, wie Sie die Bedenken Ihrer Miteigentümer verstehen, proaktiv entkräften und ein Gesamtkonzept entwickeln, das nicht nur Ihnen, sondern der gesamten WEG Vorteile bringt. So wird aus einem potenziellen Streitpunkt ein gemeinsames Zukunftsprojekt.
In den folgenden Abschnitten führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung Ihres überzeugenden Gesamtkonzepts. Wir beleuchten die technischen Notwendigkeiten, klären die entscheidende Kostenfrage und zeigen Ihnen, wie Sie typische Fehler vermeiden und sogar mit der Integration von Solarstrom punkten können.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Weg zur Wallbox in der Eigentümergemeinschaft
- Warum kann die Eigentümergemeinschaft Ihre Wallbox nicht mehr verbieten, aber gestalten?
- Statisch oder dynamisch: Wie verhindern Sie, dass beim Laden die Haussicherung fliegt?
- Wer zahlt für die Verstärkung des Hausanschlusses: Alle oder nur die E-Auto-Fahrer?
- Der Fehler, jeden Eigentümer eine eigene, inkompatible Wallbox installieren zu lassen
- Wann lohnt sich ein externer Dienstleister für die Stromabrechnung in der WEG?
- Der Fehler im Mietvertrag, der den Betrieb Ihrer Solaranlage verbieten kann
- Der Fehler, die Wallbox beim Netzbetreiber nicht anzumelden
- Welche Wallbox brauchen Sie, um nur mit überschüssigem Sonnenstrom zu laden?
Warum kann die Eigentümergemeinschaft Ihre Wallbox nicht mehr verbieten, aber gestalten?
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) im Dezember 2020 hat sich die Rechtslage fundamental geändert. Früher konnte ein einziger widerspenstiger Nachbar Ihr Wallbox-Projekt blockieren. Heute hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Genehmigung einer „baulichen Veränderung“, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient. Ein schlichtes „Nein“ der Gemeinschaft ist also nicht mehr möglich. Das ist Ihr entscheidender juristischer Hebel. Doch das Gesetz gibt der Gemeinschaft ein ebenso wichtiges Recht: das Mitgestaltungsrecht. Sie kann nicht das „Ob“, aber sehr wohl das „Wie“ der Umsetzung bestimmen.
Genau hier liegt Ihre größte Chance, Widerstände in Zustimmung zu verwandeln. Anstatt nur die Genehmigung für Ihre individuelle Wallbox zu fordern, sollten Sie proaktiv einen Vorschlag für die Gestaltung der gesamten Ladeinfrastruktur machen. Zeigen Sie auf, dass Sie die Interessen der Gemeinschaft im Blick haben. Dazu gehören Aspekte wie eine einheitliche Optik, die Auswahl eines qualifizierten Installationspartners für alle zukünftigen Installationen und vor allem die Sicherstellung der technischen Stabilität. Ein solches Vorgehen signalisiert Kooperation statt Konfrontation.
Darüber hinaus können Sie ein starkes Argument für die gesamte Gemeinschaft ins Feld führen: die Wertsteigerung der Immobilie. Eine professionell geplante und installierte Ladeinfrastruktur ist kein reiner Kostenfaktor, sondern ein zunehmend wichtiges Ausstattungsmerkmal. In einem Markt, in dem E-Mobilität zur Norm wird, ist ein Gebäude mit Ladelösung für Käufer und Mieter attraktiver. Eine eigene Wallbox im Mehrfamilienhaus steigert nicht nur den Komfort, sondern auch den Wert der Immobilie, wie Experten bestätigen. Indem Sie Ihr Anliegen als Investition in die Zukunft des gesamten Objekts präsentieren, gewinnen Sie auch die Eigentümer ohne E-Auto für Ihr Projekt.
Statisch oder dynamisch: Wie verhindern Sie, dass beim Laden die Haussicherung fliegt?
Die größte technische Sorge in einer WEG ist die Überlastung des Hausanschlusses. Wenn mehrere E-Autos unkontrolliert gleichzeitig mit voller Leistung laden, kann das die Hauptsicherung auslösen und im schlimmsten Fall eine teure Verstärkung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber erfordern. Die Lösung für dieses Problem heißt Lastmanagement. Es agiert wie ein intelligenter Verkehrsregler für den Strom und stellt sicher, dass die maximale Kapazität des Hausanschlusses nie überschritten wird. Man unterscheidet zwei grundlegende Arten.
Ein statisches Lastmanagement teilt eine vorab festgelegte, maximale Ladeleistung gleichmäßig auf alle aktiven Ladepunkte auf. Laden drei Autos an einem System mit 33 kW Gesamtleistung, erhält jedes 11 kW. Kommt ein viertes hinzu, erhält jedes nur noch ca. 8 kW. Diese Lösung ist günstiger in der Anschaffung, aber starr und ineffizient, da sie nicht den restlichen Stromverbrauch des Hauses (Aufzüge, Beleuchtung, Haushalte) berücksichtigt. Das dynamische Lastmanagement ist die deutlich intelligentere und zukunftssicherere Variante. Es misst kontinuierlich den Gesamtstromverbrauch des Gebäudes in Echtzeit. Die gesamte, gerade nicht anderweitig benötigte Leistung des Hausanschlusses wird flexibel an die ladenden E-Autos verteilt. Nachts, wenn der sonstige Verbrauch niedrig ist, steht also mehr Ladeleistung zur Verfügung.
Die folgende Visualisierung zeigt das Prinzip eines dynamischen Lastmanagements, das die verfügbare Leistung intelligent auf mehrere Fahrzeuge in einer Tiefgarage verteilt und so die Infrastruktur optimal ausnutzt, ohne sie zu überlasten.

In der Praxis ist die Wahl des Lastmanagementsystems der entscheidende Faktor für die Skalierbarkeit und die Vermeidung hoher Folgekosten. Ein Praxisbeispiel aus einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und einem 60A Hausanschluss verdeutlicht dies eindrucksvoll: Ohne Lastmanagement konnten maximal 3 E-Autos gleichzeitig laden. Mit einem dynamischen System hingegen konnten bis zu 12 Fahrzeuge parallel versorgt werden, ohne dass der Anschluss für Tausende von Euro verstärkt werden musste. Die Mehrkosten für das smarte System amortisierten sich so innerhalb von zwei Jahren. Die Argumentation für ein dynamisches System ist daher ein zentraler Baustein Ihres Gesamtkonzepts, da es die Hauptangst vor einer Netzüberlastung und teuren Nachinvestitionen wirksam entkräftet.
Wer zahlt für die Verstärkung des Hausanschlusses: Alle oder nur die E-Auto-Fahrer?
Die Kostenfrage ist unweigerlich der heikelste Punkt in jeder Eigentümerversammlung. Grundsätzlich gilt nach dem WEMoG: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Die Kosten für die Wallbox selbst sowie für die Installation vom Zählerschrank zum Stellplatz trägt der jeweilige Eigentümer. Komplex wird es bei den Kosten für die gemeinschaftliche Infrastruktur, also die Hauptverkabelung, das Lastmanagementsystem oder eine eventuell doch nötige Verstärkung des Hausanschlusses. Hier gibt es keine gesetzliche Standardlösung, was der WEG Spielraum für faire und kreative Modelle gibt. Anstatt eine Konfrontation zu riskieren, sollten Sie proaktiv bewährte Kostenverteilungsmodelle vorschlagen.
Drei bewährte Kostenverteilungsmodelle aus der Praxis
In der Praxis haben sich verschiedene Modelle bewährt, um die Kosten fair aufzuteilen. Eine Analyse erfolgreicher WEG-Projekte zeigt drei gängige Ansätze: Das „Pionier-Modell“, bei dem die ersten Nutzer die Grundinstallation finanzieren, aber eine Rückzahlung für jeden Nachzügler erhalten. Das „Infrastruktur-Modell“, bei dem die WEG die Hauptverkabelung aus der Instandhaltungsrücklage als wertsteigernde Maßnahme bezahlt und jeder Nutzer nur noch seine eigene Wallbox. Oder das „Misch-Modell“, bei dem sich WEG und die aktuellen Interessenten die Infrastrukturkosten teilen.
Die Entscheidung für ein Modell hängt stark von der Struktur und der finanziellen Situation Ihrer WEG ab. Die Präsentation dieser Optionen zeigt jedoch, dass Sie sich intensiv mit der Fairness gegenüber allen Eigentümern – auch den zukünftigen E-Autofahrern und den Nicht-Nutzern – auseinandergesetzt haben. Es ist entscheidend, die Kosten transparent aufzuschlüsseln. Die Anschaffungs- und Installationskosten für eine einzelne Wallbox liegen typischerweise zwischen 500 und 2.500 Euro, je nach Modell und Installationsaufwand. Dazu kommen die Kosten für die gemeinschaftliche Infrastruktur. Indem Sie diese Posten klar trennen und ein faires Modell für die Umlage der Gemeinschaftskosten vorschlagen, nehmen Sie dem Hauptstreitpunkt von vornherein den Wind aus den Segeln.
Der Fehler, jeden Eigentümer eine eigene, inkompatible Wallbox installieren zu lassen
Ein häufiger und folgenschwerer Fehler in WEGs ist es, aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit jedem Eigentümer zu gestatten, eine beliebige Wallbox von einem beliebigen Elektriker installieren zu lassen. Was zunächst wie eine einfache Lösung aussieht, führt mittelfristig ins technische und administrative Chaos. Ein solcher „Wallbox-Flickenteppich“ birgt immense Risiken: Verschiedene Wallbox-Modelle sind oft nicht miteinander kompatibel, was die spätere Einführung eines zentralen Lastmanagements unmöglich macht oder extrem verteuert. Unterschiedliche Installationsqualitäten bergen zudem Haftungs- und Sicherheitsrisiken für die gesamte Gemeinschaft.
Ein Negativbeispiel aus einer Berliner WEG mit nur 15 Stellplätzen zeigt die Konsequenzen: Nachdem fünf Eigentümer individuell verschiedene Wallboxen installiert hatten, kam es zu ständigen Netzüberlastungen. Die nachträgliche Vereinheitlichung und Implementierung eines Lastmanagements kostete die Gemeinschaft 18.000 Euro – deutlich mehr als eine von Anfang an koordinierte Installation. Dieses Szenario ist eine starke Warnung und ein überzeugendes Argument für Ihr strategisches Gesamtkonzept.
Die Lösung besteht darin, einen Grundsatzbeschluss für ein einheitliches und zukunftsfähiges Ladekonzept zu fassen. Anstatt nur Ihren eigenen Antrag zu stellen, legen Sie der Versammlung einen Vorschlag vor, der die Weichen für alle zukünftigen Installationen stellt. Dieser Beschluss sollte die wesentlichen Rahmenbedingungen für die gesamte WEG festlegen.
Ihr Plan für einen Muster-Grundsatzbeschluss
- Einheitlicher Wallbox-Typ: Legen Sie Mindestanforderungen fest (z.B. Lastmanagement-Fähigkeit, MID-konformer Zähler, RFID-Zugangskontrolle).
- Qualifizierter Rahmenvertragspartner: Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb für alle Installationen, um Qualität, Dokumentation und Haftung zu sichern.
- Verpflichtung zum Lastmanagement: Jede neue Wallbox muss in das zentrale, dynamische Lastmanagementsystem integriert werden.
- Wartung und Sicherheit: Regeln Sie die Verantwortung für die jährliche Sicherheitsprüfung der Anlagen (E-Check).
- Kostenverteilung: Definieren Sie das gewählte Modell für die Aufteilung der Infrastruktur- und Individualkosten.
- Verfahren für Nachzügler: Legen Sie fest, wie und mit welchem Kostenbeitrag sich spätere Interessenten an der Grundinstallation beteiligen.
Ein solcher Beschluss schafft Klarheit, Sicherheit und Fairness für alle. Er ist der Kern Ihrer Entscheidungsvorlage und beweist, dass Sie nicht nur an sich, sondern an die langfristige, stabile und kosteneffiziente Entwicklung der gesamten Immobilie denken.
Wann lohnt sich ein externer Dienstleister für die Stromabrechnung in der WEG?
Sobald mehrere Eigentümer Ladestrom nutzen – sei es über den eigenen Zähler oder über den Allgemeinstrom – stellt sich die Frage der Abrechnung. Eine unkomplizierte Lösung ist die Installation von Wallboxen mit einem integrierten, MID-konformen Energiezähler. Dieser Zähler erfasst den Verbrauch eichrechtskonform und ermöglicht eine einfache, manuelle Abrechnung durch den Verwalter oder die Eigentümer untereinander. Dieses Vorgehen ist meist ausreichend für kleine WEGs mit wenigen Nutzern, die sich gut verstehen.
Komplexer wird es, wenn viele Parteien laden, auch Mieter die Ladeinfrastruktur nutzen sollen oder der Ladestrom über den Allgemeinstromzähler läuft. In diesen Fällen kann die manuelle Abrechnung schnell zu einem hohen administrativen Aufwand und potenziellen Streitigkeiten führen. Hier kommt ein externer Abrechnungsdienstleister (auch Backend-Anbieter genannt) ins Spiel. Dieser übernimmt den gesamten Prozess: Er erfasst die Ladedaten aller Nutzer automatisch, rechnet den Verbrauch individuell und centgenau ab und kümmert sich um die finanzielle Abwicklung. Der Verwalter wird entlastet, und die Abrechnung ist transparent und rechtssicher.
Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Dienstleister ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Die Anbieter haben unterschiedliche Preismodelle, die es zu vergleichen gilt.
| Modell | Kostenstruktur | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|---|
| Feste Grundgebühr | 15-30€/Monat pro Ladepunkt | WEGs mit regelmäßiger Nutzung | Planbare Kosten, oft inkl. Support | Kosten auch ohne Nutzung |
| Variable Kosten | 2-5€ pro Ladevorgang | WEGs mit unregelmäßiger Nutzung | Zahlung nur bei Nutzung | Unkalkulierbare Monatkosten |
| Servicepauschale auf kWh | 3-8 Cent Aufschlag pro kWh | WEGs mit hohem Ladevolumen | Faire nutzungsabhängige Verteilung | Bei Vielladern teurer |
Ein externer Dienstleister lohnt sich in der Regel ab 5-10 Ladepunkten oder wenn eine hohe Fluktuation von Nutzern (z.B. durch Mieterwechsel) zu erwarten ist. Indem Sie auch dieses Thema in Ihrem Gesamtkonzept ansprechen und eine Empfehlung aussprechen, demonstrieren Sie Weitblick und entlasten den WEG-Verwalter, was ein zusätzlicher Pluspunkt für die Zustimmung sein kann.
Der Fehler im Mietvertrag, der den Betrieb Ihrer Solaranlage verbieten kann
Während der Titel auf Mietverträge anspielt, liegt für Wohnungseigentümer die eigentliche Hürde oft in einem anderen Dokument: der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Bevor Sie Ihren Antrag zur Wallbox-Installation stellen, ist eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente unerlässlich. Alte Teilungserklärungen können Klauseln enthalten, die „bauliche Veränderungen“ generell stark einschränken oder unter einen strengen Genehmigungsvorbehalt stellen. Auch wenn das neue WEMoG Ihnen einen Anspruch gibt, können solche Klauseln den Prozess verkomplizieren. Identifizieren Sie entsprechende Passagen und bereiten Sie sich darauf vor, zu argumentieren, warum das neue Gesetz Vorrang hat.
Besonders relevant wird dies, wenn Sie die Wallbox-Installation mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Gemeinschaftsdach kombinieren wollen. Dies ist eine extrem smarte strategische Erweiterung Ihres Konzepts. Eine PV-Anlage, die günstigen und sauberen Strom für die E-Autos und eventuell auch für den Allgemeinverbrauch liefert, verwandelt das Projekt von einem reinen Kostenfaktor in eine potenzielle Einnahmequelle für die gesamte WEG. Der Überschussstrom kann vergünstigt an die E-Auto-Fahrer verkauft werden, und die Erlöse fließen in die Instandhaltungsrücklage. Dies ist das stärkste Argument, um auch Eigentümer ohne E-Auto zu überzeugen, da sie direkt finanziell profitieren.
Ein Praxisbeispiel aus einer Frankfurter WEG zeigt das Potenzial: Dort wurde gleichzeitig mit der Ladeinfrastruktur eine 50kWp PV-Anlage beschlossen. Die Gemeinschaftsordnung wurde so angepasst, dass der Überschussstrom vergünstigt an die E-Auto-Fahrer verkauft wird. Der Erlös fließt direkt in die Rücklage – eine klare Win-Win-Situation, die breite Zustimmung fand. Prüfen Sie also Ihre Teilungserklärung nicht nur auf Hindernisse, sondern auch auf Möglichkeiten, Regelungen zum Gemeinschaftsstrom so anzupassen, dass ein solches zukunftsweisendes Modell umgesetzt werden kann.
Der Fehler, die Wallbox beim Netzbetreiber nicht anzumelden
Ein formaler, aber absolut kritischer Schritt bei der Installation einer Wallbox ist die Kommunikation mit dem lokalen Netzbetreiber. Viele Eigentümer glauben, mit der Genehmigung durch die WEG und der Beauftragung eines Elektrikers sei alles erledigt. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, um die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes zu gewährleisten. Hierbei gibt es einen wichtigen Unterschied, der oft übersehen wird.
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist klar: Wallboxen bis einschließlich 11 kW Ladeleistung sind lediglich anmeldepflichtig. Das bedeutet, Ihr Elektriker muss die Installation vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzeigen. Es ist keine Zustimmung erforderlich. Bei Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW besteht hingegen eine Genehmigungspflicht. Hier müssen Sie vor der Installation die Zustimmung des Netzbetreibers einholen. Dieser prüft, ob die geplante Leistung mit der Kapazität des lokalen Netzes vereinbar ist.
Die Verantwortung für die korrekte Anmeldung liegt letztlich bei Ihnen als Auftraggeber, auch wenn der Elektriker den Vorgang in der Regel durchführt. Die Folgen einer versäumten Anmeldung können gravierend sein: Sie reichen vom Verlust des Versicherungsschutzes bei Schäden bis hin zur Forderung des Netzbetreibers, die nicht gemeldete Anlage stillzulegen. In Ihrem Gesamtkonzept für die WEG sollte daher ein klarer Prozess für die Anmeldung verankert sein. Dies unterstreicht Ihre Professionalität und Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gemeinschaft und den externen Vorschriften.
Checkliste: Verantwortlichkeiten bei der Netzbetreiber-Anmeldung
- Zuständigkeit klären: Im Regelfall meldet der beauftragte Elektriker die Wallbox an. Dies sollte im Installationsauftrag festgehalten werden.
- Verantwortung des Eigentümers: Als Auftraggeber sollten Sie sich vom Elektriker eine Kopie der Anmeldebestätigung aushändigen lassen.
- Regelung für Gesamtanlagen: Bei einem Rahmenvertrag für die ganze WEG kann der Verwalter beauftragt werden, die Anmeldungen zu koordinieren.
- Dokumentation: Die Anmeldebestätigungen sollten zentral in den WEG-Unterlagen archiviert werden, um bei Prüfungen oder Versicherungsfällen greifbar zu sein.
- Risiken kommunizieren: Machen Sie in Ihrem Antrag deutlich, dass eine Nicht-Anmeldung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, um die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Erfolg hängt nicht vom Recht ab, sondern von einem strategischen Gesamtkonzept, das technische, finanzielle und administrative Aspekte berücksichtigt.
- Ein dynamisches Lastmanagement ist der Schlüssel, um eine Überlastung des Hausanschlusses zu vermeiden und hohe Kosten für eine Netzverstärkung zu umgehen.
- Präsentieren Sie proaktiv faire Kostenverteilungsmodelle (z.B. Pionier- oder Infrastruktur-Modell), um das größte Konfliktpotenzial zu entschärfen.
Welche Wallbox brauchen Sie, um nur mit überschüssigem Sonnenstrom zu laden?
Die Königsdisziplin und das stärkste Argument für Ihr Gesamtkonzept ist die Kombination der Ladeinfrastruktur mit einer gemeinschaftlichen PV-Anlage. Das sogenannte PV-Überschussladen ermöglicht es, das E-Auto gezielt dann zu laden, wenn die Sonne scheint und die PV-Anlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird. Dies senkt nicht nur die Ladekosten für die E-Auto-Fahrer drastisch, sondern kann, wie bereits erwähnt, eine Einnahmequelle für die gesamte WEG schaffen und so die Akzeptanz des Projekts massiv erhöhen.
Um dies technisch zu realisieren, benötigen Sie eine Wallbox, die „smart“ genug ist, um mit der PV-Anlage zu kommunizieren. Die Wallbox muss in der Lage sein, die Ladeleistung dynamisch an den verfügbaren Solarstrom-Überschuss anzupassen. Dies erfordert eine Wallbox mit einer entsprechenden Schnittstelle (z.B. Modbus TCP/IP, EEBUS) und einen intelligenten Energiemanager (oft im Wechselrichter der PV-Anlage oder als separates Gerät), der als Gehirn der gesamten Anlage fungiert. Er misst den Stromfluss am Netzanschlusspunkt und gibt der Wallbox das Signal, den Ladevorgang zu starten oder die Leistung zu regulieren.
Die Wirtschaftlichkeit dieser Kombination ist unbestritten. Aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen, dass die Kombination aus PV-Anlage und Ladeinfrastruktur die Amortisationszeit beider Investitionen deutlich verkürzt. Ein Praxisbeispiel aus einer Stuttgarter WEG mit 30kWp PV-Anlage zeigt, wie solche Modelle aussehen können: Zunächst wurden den E-Auto-Fahrern zwei Optionen angeboten. Modell 1 bot den Solarstrom für günstige 15 Cent/kWh an. Modell 2 verkaufte den Strom zum Marktpreis, wobei die Einnahmen von rund 3.500€ pro Jahr in die Instandhaltungsrücklage flossen. Nach einer zweijährigen Testphase entschied sich die Gemeinschaft für das zweite Modell, da es allen Eigentümern direkt zugutekam und die Zustimmung für weitere E-Mobilitätsprojekte steigerte. Wenn Sie eine solche Lösung in Ihrem Antrag skizzieren, verwandeln Sie eine persönliche Notwendigkeit in ein profitables Gemeinschaftsprojekt.
Ihr Recht auf eine Wallbox ist die Eintrittskarte, aber der strategische Ansatz ist der Schlüssel zum Erfolg. Indem Sie die Sorgen Ihrer Miteigentümer ernst nehmen und ein durchdachtes, faires und zukunftssicheres Gesamtkonzept vorlegen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und harmonische Umsetzung um ein Vielfaches. Beginnen Sie noch heute damit, Ihr Gesamtkonzept zu entwerfen und machen Sie aus Ihrem Antrag eine unabweisbare Entscheidungsvorlage.